+140. Bei der Durchführung dieser Evaluierungen können die zuständigen Behörden von den …
|
140. Bei der Durchführung dieser Evaluierungen können die zuständigen Behörden von den …
Bei der Durchführung dieser Evaluierungen können die zuständigen Behörden von den Kreditinstituten verlangen, durch aufsichtliche Meldungen, Ad-hoc-Meldungen oder im Rahmen von Vor-Ort-Prüfungen ergänzende, nicht öffentlich bekanntgemachte Informationen zu übermitteln. Von diesen Möglichkeiten zur Erlangung ergänzender Informationen können die zuständigen Behörden auch bei der Durchführung der in den nachstehenden Grundsätzen geforderten Evaluierungen Gebrauch machen. 4.4.2 Grundsatz 2 — Bewertung der ECL-Bemessung Die zuständigen Behörden sollten sich vergewissern, dass die von einem Kreditinstitut angewandten Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge zu einer sachgerechten Bemessung der ECL nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen führen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|