+Unterstützung bei der Anwendung
---+9. Wenn im Zusammenhang mit diesen Leitlinien Meinungsunterschiede zwischen den zuständigen …

Unterstützung bei der Anwendung

Unterstützung bei der Anwendung

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
9. Wenn im Zusammenhang mit diesen Leitlinien Meinungsunterschiede zwischen den zuständigen …

Wenn im Zusammenhang mit diesen Leitlinien Meinungsunterschiede zwischen den zuständigen Behörden auftreten, sollten diese die EBA gemäß Artikel 31 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 um eine Vermittlertätigkeit ersuchen. Wenn ein solches Ersuchen eingereicht wurde, sollten alle beteiligten zuständigen Behörden der EBA relevante/ angemessene Informationen, sowie Argumente zugunsten ihrer jeweiligen Standpunkte zukommen lassen, damit sich die EBA eine Meinung über die strittigen Fragen bilden kann; anschließend sollten alle beteiligten zuständigen Behörden bestrebt sein, die Meinung der EBA zu berücksichtigen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/