+Unterstützung bei der Anwendung
---+9. Wenn im Zusammenhang mit diesen Leitlinien Meinungsunterschiede zwischen den zuständigen …
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Unterstützung bei der Anwendung
Unterstützung bei der Anwendung
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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9. Wenn im Zusammenhang mit diesen Leitlinien Meinungsunterschiede zwischen den zuständigen …
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Wenn im Zusammenhang mit diesen Leitlinien Meinungsunterschiede zwischen den zuständigen Behörden auftreten, sollten diese die EBA gemäß Artikel 31 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 um eine Vermittlertätigkeit ersuchen. Wenn ein solches Ersuchen eingereicht wurde, sollten alle beteiligten zuständigen Behörden der EBA relevante/ angemessene Informationen, sowie Argumente zugunsten ihrer jeweiligen Standpunkte zukommen lassen, damit sich die EBA eine Meinung über die strittigen Fragen bilden kann; anschließend sollten alle beteiligten zuständigen Behörden bestrebt sein, die Meinung der EBA zu berücksichtigen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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