+9. Wenn im Zusammenhang mit diesen Leitlinien Meinungsunterschiede zwischen den zuständigen …

9. Wenn im Zusammenhang mit diesen Leitlinien Meinungsunterschiede zwischen den zuständigen …

Wenn im Zusammenhang mit diesen Leitlinien Meinungsunterschiede zwischen den zuständigen Behörden auftreten, sollten diese die EBA gemäß Artikel 31 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 um eine Vermittlertätigkeit ersuchen. Wenn ein solches Ersuchen eingereicht wurde, sollten alle beteiligten zuständigen Behörden der EBA relevante/ angemessene Informationen, sowie Argumente zugunsten ihrer jeweiligen Standpunkte zukommen lassen, damit sich die EBA eine Meinung über die strittigen Fragen bilden kann; anschließend sollten alle beteiligten zuständigen Behörden bestrebt sein, die Meinung der EBA zu berücksichtigen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/