+20. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …

20. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …

Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats sollten sich über den Zeitplan und Ablauf des Tests für die verstärkte Aufsicht einigen und eine Vorgehensweise für eine gemeinsame Beurteilung des Testergebnisses vereinbaren.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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