+20. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …
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20. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …
Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats sollten sich über den Zeitplan und Ablauf des Tests für die verstärkte Aufsicht einigen und eine Vorgehensweise für eine gemeinsame Beurteilung des Testergebnisses vereinbaren.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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