+22. Wenn das Ergebnis des Tests für die verstärkte Aufsicht von den Behörden unterschiedlich …
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22. Wenn das Ergebnis des Tests für die verstärkte Aufsicht von den Behörden unterschiedlich …
Wenn das Ergebnis des Tests für die verstärkte Aufsicht von den Behörden unterschiedlich eingeschätzt wird und keine einvernehmliche Bewertung erzielt wird, sollten die Behörden gemäß Artikel 31 Buchstabe c der EBA-Verordnung ein Vermittlungsersuchen an die EBA richten und ihr dabei alle Informationen übermitteln, die sie benötigt, um sich eine Meinung über die strittigen Fragen zu bilden und den Behörden zu helfen, eine einvernehmliche Bewertung zu erzielen. Alle beteiligten zuständigen Behörden sollten die Meinung der EBA berücksichtigen und den Streit entsprechend beilegen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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