+25. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass eine Zweigstelle, die die Kriterien des …
|
25. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass eine Zweigstelle, die die Kriterien des …
Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass eine Zweigstelle, die die Kriterien des Tests für die verstärkte Aufsicht nicht länger erfüllt, für die Zwecke von Artikel 51 der Richtlinie 2013/36/EU weiterhin als bedeutende Zweigstelle gilt, sofern sie nicht gemäß den Bestimmungen des besagten Artikels anders bewertet wird, da die beiden Verfahren voneinander unabhängig sind. 4.2.2 Kriterien des Tests für die verstärkte Aufsicht
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|