+27. Dabei sollten die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die Behörden des Herkunfts- und des …
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27. Dabei sollten die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die Behörden des Herkunfts- und des …
Dabei sollten die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats berücksichtigen, dass eine bedeutende Zweigstelle nur dann, wenn sie den Angaben im (Gruppen-)Sanierungs- oder (Gruppen-)Abwicklungsplan zufolge kritische Funktionen im Sinne der Richtlinie 2014/59/EU erfüllt, zusätzlich auf folgenden Gebieten geprüft werden soll: - a. Privatkundengeschäft;
- b. Firmenkundengeschäft;
- c. Zahlungen, Clearing, Abwicklung;
- d. Depotgeschäft;
- e. Kreditvergabe und Kreditaufnahme innerhalb des Finanzsystems oder
- f. Investmentbanking.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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