+27. Dabei sollten die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die Behörden des Herkunfts- und des …

27. Dabei sollten die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die Behörden des Herkunfts- und des …

Dabei sollten die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats berücksichtigen, dass eine bedeutende Zweigstelle nur dann, wenn sie den Angaben im (Gruppen-)Sanierungs- oder (Gruppen-)Abwicklungsplan zufolge kritische Funktionen im Sinne der Richtlinie 2014/59/EU erfüllt, zusätzlich auf folgenden Gebieten geprüft werden soll:

  • a. Privatkundengeschäft;
  • b. Firmenkundengeschäft;
  • c. Zahlungen, Clearing, Abwicklung;
  • d. Depotgeschäft;
  • e. Kreditvergabe und Kreditaufnahme innerhalb des Finanzsystems oder
  • f. Investmentbanking.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/