+28. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …
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28. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …
Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats sollten prüfen, ob auf eine bedeutende Zweigstelle, die kritische Funktionen erfüllt, darüber hinaus folgende Kriterien zutreffen: - a. Die Zweigstelle ist für das Institut oder für die Gruppe bedeutend oder
- b. die Zweigstelle ist von wesentlicher Bedeutung für die Finanzstabilität des Aufnahmemitgliedstaats.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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