+28. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …

28. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …

Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats sollten prüfen, ob auf eine bedeutende Zweigstelle, die kritische Funktionen erfüllt, darüber hinaus folgende Kriterien zutreffen:

  • a. Die Zweigstelle ist für das Institut oder für die Gruppe bedeutend oder
  • b. die Zweigstelle ist von wesentlicher Bedeutung für die Finanzstabilität des Aufnahmemitgliedstaats.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/