+32. Die laufende Beaufsichtigung von Zweigstellen, die die Kriterien des Tests für die verstärkte …
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32. Die laufende Beaufsichtigung von Zweigstellen, die die Kriterien des Tests für die verstärkte …
Die laufende Beaufsichtigung von Zweigstellen, die die Kriterien des Tests für die verstärkte Aufsicht erfüllen („significant-plus“ bzw. besonders bedeutende Zweigstellen) sollte von der konsolidierenden Aufsichtsbehörde und den zuständigen Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats im Einklang mit den Aufgaben und Zuständigkeiten organisiert und durchgeführt werden, die in der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie 2014/59/EU niedergelegt sind und sich auf die in den Abschnitten 5.1 bis 5.8 dieser Leitlinien aufgeführten Bereiche beziehen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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