+5. Laufende Beaufsichtigung besonders bedeutender Zweigstellen
---+32. Die laufende Beaufsichtigung von Zweigstellen, die die Kriterien des Tests für die verstärkte …
---+33. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …
---+5.1 Bewertung des Risikos der Zweigstelle
------+34. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …
------+35. Diese Bewertung des Risikos der Zweigstelle sollte dem Bericht über die Bewertung des …
------+36. Institute oder besonders bedeutende Zweigstellen sollten nicht verpflichtet sein, eigens auf …
------+37. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde oder die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats …
------+38. Zusätzlich zu den vorgenannten Elementen sollte die Bewertung des Risikos der Zweigstelle eine …
------+39. Bei der Bewertung des Risikos der Zweigstelle sollte die konsolidierende Aufsichtsbehörde oder …
------+40. Die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats sollte die im obigen Absatz aufgeführten …
------+41. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …
---+5.2 Abstimmung der Tätigkeiten und des aufsichtlichen Prüfungsprogramm
------+42. Das in Artikel 11 und Artikel 20 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/99 der Kommission …
------+43. Wenn die Bewertung des Risikos der Zweigstelle ergeben hat, dass diese erheblichen Kapital- …
------+44. Bei der Aufstellung des aufsichtlichen Prüfungsprogramms sollten die konsolidierende …
------+45. Um Mehrfachaufwände von Aufsichtstätigkeiten und Auskunftsersuchen an das beaufsichtigte …
---+5.3 Follow-up-Prüfungen und Prüfungen besonders bedeutender Zweigstellen
------+46. Unbeschadet von Artikel 52 der Richtlinie 2013/36/EU sollte das aufsichtliche Prüfungsprogramm …
------+47. Damit die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …
------+48. Bei der Festlegung des Zeitplans für gemeinsame Tätigkeiten durch die konsolidierende …
------+49. Ursprünglich nicht vorausgeplante Vor-Ort-Nachprüfungen und Inspektionen einer Zweigstelle, die …
------+50. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …
------+51. Wenn eine zuständige Behörde (Initiator) eine Vor-Ort-Nachprüfung oder Inspektion einer …
------+52. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde oder die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats …
---+5.4 Für die Aufsicht über besonders bedeutende Zweigstellen erforderliche Informationen
------+53. Unbeschadet der Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 524/2014 der Kommission und …
------+54. Im Zuge der Bewertung der Bedeutung einzelner oder gebündelter Informationen sollten die …
------+55. Unbeschadet der Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 524/2014 der Kommission und …
------+56. Solche Informationen sollten frühzeitig auf Papier oder in elektronischer Form vorzugsweise …
------+57. Bei Liquiditätsengpässen sollten sich die zuständigen Behörden gemäß den Anforderungen von …
---+5.5 Anwendung von Aufsichtsmaßnahmen und Sanktionen
------+58. Wenn Maßnahmen bezüglich der Risiken ergriffen werden, die dem Institut aus einer besonders …
------+59. Unbeschadet von Artikel 41 der Richtlinie 2013/36/EU sollten die konsolidierende …
------+60. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …
------+61. Anhand der gemäß dem vorstehenden Absatz eingegangenen Informationen über makroprudenzielle …
------+62. Bei der Entscheidung über die gegenseitige Anerkennung makroprudenzieller Maßnahmen, die in …
---+5.6 Kommunikationsrahmen für eine besonders bedeutende Zweigstelle
------+63. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …
------+64. Bei der Kommunikation mit der besonders bedeutenden Zweigstelle, insbesondere bei Ersuchen um …
------+65. Mindestens einmal pro Jahr sollten die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen …
------+66. Wenn die konsolidierende Aufsichtsbehörde oder die zuständige Behörde des Herkunfts- oder des …
------+67. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …
------+68. Diese gemeinsamen Sitzungen mit der Geschäftsleitung des Instituts und der Zweigstelle sollten …
---+5.7 Rollen und Zuständigkeiten der Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats bei der Prüfung des Sanierungsplans
------+69. Im Rahmen der Prüfung des Sanierungsplans gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 2014/59/EU …
------+70. Zur Erleichterung dieser Anhörung sollte die konsolidierende Aufsichtsbehörde oder die …
------+71. Die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats sollte innerhalb der vom Aufsichtskollegium …
------+72. Die Informationen der zuständigen Behörde des Aufnahmemitgliedstaats an die konsolidierende …
------+73. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats …
------+74. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …
------+75. Wenn sich herausstellt, dass der Plan in Bezug auf die besonders bedeutende Zweigstelle …
---+5.8 Verteilung der Aufgaben unter den zuständigen Behörden
------+76. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …
------+77. Zu diesem Zweck sollten die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständige Behörde des …
------+78. Der im operativen Rahmen des Aufsichtskollegiums vorgesehene Mechanismus für die …
------+79. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …
------+80. Wenn die Behörden unterschiedliche Auffassungen über den Mechanismus für die Aufgabenverteilung …
------+81. In den Bedingungen für die Aufgabenverteilung sind mindestens folgende Punkte festzulegen: a. …
------+82. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …
------+83. Im Interesse einer möglichst effizienten Aufgabenverteilung sollten die konsolidierende …
------+84. Jedes Delegieren von Aufgaben auf freiwilliger Basis sollte mit dem Unionsrecht und dem …
------+85. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …
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5. Laufende Beaufsichtigung besonders bedeutender Zweigstellen
5. Laufende Beaufsichtigung besonders bedeutender Zweigstellen
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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