+74. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …

74. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …

Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats sollten nach Möglichkeit gewährleisten, dass bei allen Gesprächen, Anhörungen und Beratungen zur Bewertung des (Gruppen-)Sanierungsplans der diesbezügliche Zeitplan, der im Aufsichtskollegium abgestimmt wurde, in vollem Umfang eingehalten wird.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/