+76. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …
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76. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …
Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats sollten sicherstellen, dass der operative Rahmen des Aufsichtskollegiums eine effiziente und wirksame Verteilung der Aufgaben unter allen Behörden, die entsprechend diesen Leitlinien an der Aufsicht über eine besonders bedeutende Zweigstelle beteiligt sind, nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch gewährleistet.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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