+79. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …

79. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …

Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats sollten sich über die Bedingungen der Aufgabenverteilung einigen und diese in den schriftlichen Koordinations- und Kooperationsvereinbarungen des Aufsichtskollegiums sorgfältig festhalten. Das Aufsichtskollegium sollte ordnungsgemäß über das Bestehen und, sofern relevant, das Ergebnis dieser Regelungen zur Aufgabenverteilung unterrichtet werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/