+17. Zur Erfüllung der Anforderung der Repräsentativität der Daten, die in den PD- und LGD-Modellen …
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17. Zur Erfüllung der Anforderung der Repräsentativität der Daten, die in den PD- und LGD-Modellen …
Zur Erfüllung der Anforderung der Repräsentativität der Daten, die in den PD- und LGD-Modellen verwendet werden, gemäß Artikel 174 Buchstabe c, 179 Absatz 1 Buchstabe d und 179 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie gemäß Artikel 40 und 45 der technischen Regulierungsstandards zur IRB-Bewertungsmethode sollten die Institute über fundierte Richtlinien, Prozesse und Methoden für die Bewertung der Repräsentativität der für die Schätzung der Risikoparameter verwendeten Daten verfügen. Die Institute sollten in ihren internen Richtlinien die statistischen Tests und Messgrößen angeben, die für die Bewertung der Repräsentativität der für die Risikodifferenzierung verwendeten Daten und separat davon für die der Risikoquantifizierung zugrunde liegenden Daten zu verwenden sind. Zudem sollten die Institute Methoden für die qualitative Bewertung von Daten in Fällen festlegen, in denen die Anwendung von statistischen Tests nicht möglich ist. Diese Fälle werden in ihren Richtlinien gesondert definiert.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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