+21. Um sicherzustellen, dass die Daten, die bei der Entwicklung des Modells für die Zuordnung von …

21. Um sicherzustellen, dass die Daten, die bei der Entwicklung des Modells für die Zuordnung von …

Um sicherzustellen, dass die Daten, die bei der Entwicklung des Modells für die Zuordnung von Schuldnern oder Risikopositionen zu Ratingstufen oder Risikopools verwendet werden, für das von dem entsprechenden Modell erfasste Anwendungsportfolio repräsentativ sind, wie gemäß Artikel 174 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und Artikel 40 Absatz 2 der technischen Regulierungsstandards zur IRB-Bewertungsmethode gefordert, sollten die Institute die Repräsentativität der Daten in der Phase der Modellentwicklung in Bezug auf die folgenden Punkte analysieren:

  • (a) den Anwendungsbereich;
  • (b) die Ausfalldefinition;
  • (c) die Verteilung der relevanten Risikomerkmale;
  • (d) Kreditvergaberichtlinien und Richtlinien der Sicherheitenverwertung und Einbringung.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/