+43. Zur Quantifizierung der Sicherheitsspanne sollten die Institute wie folgt vorgehen: (a) …

43. Zur Quantifizierung der Sicherheitsspanne sollten die Institute wie folgt vorgehen: (a) …

Zur Quantifizierung der Sicherheitsspanne sollten die Institute wie folgt vorgehen:

  • (a) Quantifizierung der Sicherheitsspanne für die ermittelten Mängel gemäß den Absätzen 36 und 37, soweit diese nicht von dem allgemeinen Schätzfehler erfasst sind, und mindestens für jede der Kategorien A und B auf der Ebene des Kalibrierungssegments, wobei sicherzustellen ist, dass:
  • (i) die Sicherheitsspanne für den Fall, dass angemessene Anpassungen im Sinne von Absatz 38 angewendet werden, jede Erhöhung der Unsicherheit oder jeden des mit diesen Anpassungen verbundenen zusätzlichen Schätzfehler berücksichtigt;
  • (ii) die Sicherheitsspanne, die mit angemessenen Anpassungen verbunden ist je Kategorie, proportional zur Unsicherheit in Verbindung mit diesen Anpassungen steht;
  • (iii) die Sicherheitsspanne angewendet wird, um die Unsicherheit der Schätzung bezüglich der Risikoparameter zu adressieren, die sich aus Mängeln wie den in den Absätzen 36 und 37 genannten Mängeln ergibt, die nicht durch angemessene Anpassungen gemäß Ziffer (i) korrigiert wurden;
  • (b) Quantifizierung des allgemeinen Schätzfehlers der Kategorie C gemäß Absatz 42, der mit der zugrunde liegenden Schätzmethode verbunden ist, zumindest für jedes Kalibrierungssegment; die Sicherheitsspanne für den allgemeinen Schätzfehler sollte die Streuung der Verteilung des statistischen Schätzers widerspiegeln.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/