+59. Die Institute sollten sicherstellen, dass die im Verlauf der Zeit nachlassende Verlässlichkeit …
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59. Die Institute sollten sicherstellen, dass die im Verlauf der Zeit nachlassende Verlässlichkeit …
Die Institute sollten sicherstellen, dass die im Verlauf der Zeit nachlassende Verlässlichkeit von Informationen, z. B. von Informationen bezüglich der Merkmale des Schuldners, die zum Zeitpunkt der Kreditvergabe erlangt wurden, in der PD-Schätzung angemessen berücksichtigt wird. Zudem sollten die Institute sicherstellen, dass das Modell die richtige Risikohöhe mit Hilfe aller relevanten und gegenwärtig verfügbaren und auf dem neuesten Stand gehaltenen Informationen schätzt und dass eine angemessene Sicherheitsspanne angewendet wird, wenn aufgrund fehlender aktueller Informationen ein höherer Grad an Unsicherheit besteht. Insbesondere sollte das Modell oder der Zuordnungsprozess in den folgenden beiden Situationen eine angemessene und konservative Anpassung vorsehen: - (a) gemäß Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe g der technischen Regulierungsstandards zur IRB-Bewertungsmethode für den Fall von Jahresabschlüssen, die älter als 24 Monate sind, wenn es sich bei den Informationen aus diesen Jahresabschlüssen um relevante Risikofaktoren handelt;
- (b) für den Fall von Informationen von Kreditauskunfteien, die älter als 24 Monate sind, wenn diese Informationen zu diesem Zeitpunkt noch relevant sind und wenn es sich bei den Informationen der Kreditauskunfteien um relevante Risikofaktoren handelt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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