+69. Zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Artikel 170 Absatz 1 und Artikel 170 Absatz 3 Buchstabe c …

69. Zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Artikel 170 Absatz 1 und Artikel 170 Absatz 3 Buchstabe c …

Zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Artikel 170 Absatz 1 und Artikel 170 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie Artikel 38 der technischen Regulierungsstandards zur IRB-Bewertungsmethode, sollten die Institute die Homogenität der Schuldner oder Risikopositionen, die der gleichen Ratingstufe oder dem gleichen Risikopool zugeordnet wurden, überprüfen. Insbesondere sollten die Ratingstufen so definiert werden, dass alle Schuldner innerhalb einer Ratingstufe oder eines Risikopools ein hinreichend vergleichbares Ausfallrisiko aufweisen und dass erhebliche Überschneidungen der Verteilungen des Ausfallrisikos zwischen den Ratingstufen oder Risikopools vermieden werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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