+72. Gemäß Artikel 32 Absatz 3 Buchstabe b der technischen Regulierungsstandards zur …
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72. Gemäß Artikel 32 Absatz 3 Buchstabe b der technischen Regulierungsstandards zur …
Gemäß Artikel 32 Absatz 3 Buchstabe b der technischen Regulierungsstandards zur IRB-Bewertungsmethode sollten die Institute alle Datenbereinigungen in Bezug auf die Berechnung der einjährigen Ausfallrate dokumentieren und insbesondere: - (a) für den Fall von PD-Modellen, die nicht für Risikopositionen des Mengengeschäfts bestimmt sind, eine Liste aller Beobachtungen innerhalb des Datensatzes, die gemäß Absatz 71 ausgenommen wurden, einschließlich einer Begründung für jeden Einzelfall;
- (b) für den Fall von PD-Modellen, die für Risikopositionen des Mengengeschäfts bestimmt sind, Informationen über die Gründe und die Anzahl der gemäß Absatz 71 ausgenommenen Beobachtungen . 5.3.2 Berechnung der einjährigen Ausfallraten
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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