+72. Gemäß Artikel 32 Absatz 3 Buchstabe b der technischen Regulierungsstandards zur …

72. Gemäß Artikel 32 Absatz 3 Buchstabe b der technischen Regulierungsstandards zur …

Gemäß Artikel 32 Absatz 3 Buchstabe b der technischen Regulierungsstandards zur IRB-Bewertungsmethode sollten die Institute alle Datenbereinigungen in Bezug auf die Berechnung der einjährigen Ausfallrate dokumentieren und insbesondere:

  • (a) für den Fall von PD-Modellen, die nicht für Risikopositionen des Mengengeschäfts bestimmt sind, eine Liste aller Beobachtungen innerhalb des Datensatzes, die gemäß Absatz 71 ausgenommen wurden, einschließlich einer Begründung für jeden Einzelfall;
  • (b) für den Fall von PD-Modellen, die für Risikopositionen des Mengengeschäfts bestimmt sind, Informationen über die Gründe und die Anzahl der gemäß Absatz 71 ausgenommenen Beobachtungen . 5.3.2 Berechnung der einjährigen Ausfallraten

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/