+76. Für die Zwecke der Absätze 73 bis 75 muss ein Schuldner auch dann in den Nenner und …
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76. Für die Zwecke der Absätze 73 bis 75 muss ein Schuldner auch dann in den Nenner und …
Für die Zwecke der Absätze 73 bis 75 muss ein Schuldner auch dann in den Nenner und gegebenenfalls in den Zähler einbezogen werden, wenn es während des Beobachtungszeitraums zu einer Migration zu einer anderen Ratingstufe, einem anderen Risikopool oder einem anderen Ratingmodell, einem anderen Ratingsystem oder einem anderen Ansatz für die Berechnung der Kapitalanforderungen kommt oder wenn die entsprechenden Verbindlichkeiten während des Beobachtungszeitraums veräußert, abgeschrieben, zurückgezahlt oder anderweitig beendet wurden. Die Institute sollten analysieren, ob solche Migrationen oder Veräußerungen von Verbindlichkeiten zu einer Verzerrung der Ausfallrate führen. Ist dies der Fall, sollten sie dies durch eine angemessene Anpassung und eine angemessene Sicherheitsspanne berücksichtigen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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