+81. Für die Zwecke der Absätze 79 und 80 sollten die Institute den beobachteten Durchschnitt der …

81. Für die Zwecke der Absätze 79 und 80 sollten die Institute den beobachteten Durchschnitt der …

Für die Zwecke der Absätze 79 und 80 sollten die Institute den beobachteten Durchschnitt der Ausfallraten als arithmetisches Mittel aller einjährigen Ausfallraten berechnen, die gemäß den Absätzen 73 bis 76 berechnet wurden. Bei PD-Modellen für die Risikopositionsklasse Risikopositionen aus dem Mengengeschäft können die Institute den beobachteten Durchschnitt der Ausfallrate als gewichteten Durchschnitt der einjährigen Ausfallraten berechnen, wenn ein Institut die historischen Daten nicht gleich gewichtet, da sich neuere Daten gemäß Artikel 180 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 besser zur Vorhersage von Verlusten eignen.

5.3.4 Langfristiger Durchschnitt der Ausfallrate

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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