+95. Wenn die Institute PD-Schätzwerte gemäß Artikel 161 Absatz 2 und Artikel 180 Absatz 2 Buchstabe …
|
95. Wenn die Institute PD-Schätzwerte gemäß Artikel 161 Absatz 2 und Artikel 180 Absatz 2 Buchstabe …
Wenn die Institute PD-Schätzwerte gemäß Artikel 161 Absatz 2 und Artikel 180 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von den Verlustschätzwerten und LGD ableiten, sollten sie einen RDS verwenden, der tatsächliche Verluste aus allen Ausfällen, die während des historischen Beobachtungszeitraums gemäß Abschnitt 6.3.2.1 ermittelt wurden, sowie relevante Verlustfaktoren umfasst.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|