+98. Wenn Scoringmethoden verwendet werden, sollten die Institute Folgendes sicherstellen: (a) Für …
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98. Wenn Scoringmethoden verwendet werden, sollten die Institute Folgendes sicherstellen: (a) Für …
Wenn Scoringmethoden verwendet werden, sollten die Institute Folgendes sicherstellen: - (a) Für den Fall einer Änderung der verwendeten Scoringmethode, prüfen die Institute, ob eine Neuberechnung der Scorewerte von Schuldnern oder Risikopositionen auf der Grundlage des ursprünglichen Datensatzes anstelle der Verwendung von Scorewerten, die auf der Grundlage von Vorgängerversionen der Bewertungsmethode berechnet wurden, notwendig ist; falls eine solche Neuberechnung nicht möglich ist, sollten die Institute mögliche Auswirkungen bewerten und diese Auswirkungen über eine angemessene Erhöhung der Sicherheitsspanne in ihren PD-Schätzwerten berücksichtigen;
- (b) für den Fall, dass Artikel 180 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anwendbar ist, sind die PD-Schätzwerten, die als einfacher Durchschnitt einzelner PD-Schätzwerte abgeleitet wurden, angemessen für relevante Ratingstufen, indem Kalibrierungstests für diese Schätzwerte auf der Ebene von Ratingstufen angewandt werden, welche auf den einjährigen Ausfallraten beruhen, die für die erwartete Schwankungsbreite der Ausfallraten repräsentativ sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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