+101. In Bezug auf Ausfälle, die für eine einzelne Fazilität erkannt wurden und bei denen der …
|
101. In Bezug auf Ausfälle, die für eine einzelne Fazilität erkannt wurden und bei denen der …
In Bezug auf Ausfälle, die für eine einzelne Fazilität erkannt wurden und bei denen der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt, in dem der Risikoposition wieder der Status als nicht ausgefallene Risikoposition zugewiesen wird, und der anschließenden Klassifizierung als ausgefallene Risikoposition weniger als neun Monate beträgt, sollten die Institute diese Risikopositionen für die Zwecke der LGD-Schätzung so behandeln, als wären sie ab dem ersten Zeitpunkt, in dem sie ausgefallen sind, durchgängig ausgefallen. Die Institute können einen längeren Zeitraum als neun Monate festlegen, in dem zwei aufeinanderfolgende Ausfälle im Rahmen der LGD-Schätzung als ein Ausfall betrachtet werden, wenn dies für die bestimmte Risikopositionsart angemessen ist und die wirtschaftliche Bedeutung des Ausfallerfahrung widerspiegelt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|