+107. Für die LGD-Schätzung sollten die Institute einen RDS verwenden, der die folgenden Punkte …

107. Für die LGD-Schätzung sollten die Institute einen RDS verwenden, der die folgenden Punkte …

Für die LGD-Schätzung sollten die Institute einen RDS verwenden, der die folgenden Punkte abdeckt:

  • (a) alle Ausfälle, die während des historischen Beobachtungszeitraums festgestellt wurden, der gemäß Abschnitt 6.3.2.1 bestimmt wurde;
  • (b) alle Daten, die für die Berechnung der tatsächlichen LGD gemäß Abschnitt 6.3.1 notwendig sind;
  • (c) relevante Faktoren, die für die sinnvolle Gruppierung der ausgefallenen Risikopositionen verwendet werden können und relevante Verlustfaktoren, einschließlich ihrer Werte zum Zeitpunkt des Ausfalls und mindestens innerhalb des Jahres vor dem Ausfall, soweit diese verfügbar sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/