+108. Die Institute sollten Informationen über die Ergebnisse der Prozesse zur …
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108. Die Institute sollten Informationen über die Ergebnisse der Prozesse zur …
Die Institute sollten Informationen über die Ergebnisse der Prozesse zur Sicherheitenverwertung und Einbringung, einschließlich Rückflüssen und Kosten, in Bezug auf jede einzelne ausgefallene Risikoposition in den RDS einbeziehen. Zu diesem Zweck sollten die Institute einbeziehen: - (a) Informationen über die Ergebnisse von bis zum Stichtag nicht abgeschlossenen Prozess der Sicherheitenverwertung und Einbringung für die LGD-Schätzung;
- (b) Informationen über die Ergebnisse von Prozessen der Sicherheitenverwertung und Einbringung auf Portfolioebene, wenn diese Aggregation der Informationen gerechtfertigt ist und insbesondere für den Fall von indirekten Kosten und des Verkaufs eines Portfolios von Verbindlichkeiten;
- (c) Informationen über externe und in einem Pool zusammengefasste Daten, die für die Schätzung von LGD verwendet werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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