+144. Für die Berechnung der tatsächlichen LGD sollten die Institute alle wesentlichen direkten und …

144. Für die Berechnung der tatsächlichen LGD sollten die Institute alle wesentlichen direkten und …

Für die Berechnung der tatsächlichen LGD sollten die Institute alle wesentlichen direkten und indirekten Kosten in Verbindung mit dem Prozess der Sicherheitenverwertung und Einbringung berücksichtigen. Wenn im Zusammenhang mit der Eintreibung für Risikopositionen und dem Ausfall der entsprechenden Gegenpartei vor dem Zeitpunkt des Ausfalls wesentliche direkte oder indirekte Kosten entstanden sind, sollten die Institute diese Kosten in die LGD-Schätzung einbeziehen, es sei denn, es ist mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

  • (a) diese Kosten sind eindeutig in dem zum Zeitpunkt des Ausfalls ausstehenden Betrag der Verbindlichkeit berücksichtigt;
  • (b) diese Kosten sind mit dem vorherigen Ausfall des gleichen Schuldners verbunden, der nicht als mehrfacher Ausfall gemäß Absatz 101 betrachtet wird.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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