+6.3.1.4 Direct and indirect costs
---+144. Für die Berechnung der tatsächlichen LGD sollten die Institute alle wesentlichen direkten und …
---+145. Die direkten Kosten sollten ausgelagerte Inkassodienste, Prozess- und Gerichtskosten, die …
---+146. Die indirekten Kosten sollten alle Kosten, die sich aus der Durchführung des Prozesses der …
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6.3.1.4 Direct and indirect costs
6.3.1.4 Direct and indirect costs
1. Übersicht
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Regulierung |
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144. Für die Berechnung der tatsächlichen LGD sollten die Institute alle wesentlichen direkten und …
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Für die Berechnung der tatsächlichen LGD sollten die Institute alle wesentlichen direkten und indirekten Kosten in Verbindung mit dem Prozess der Sicherheitenverwertung und Einbringung berücksichtigen. Wenn im Zusammenhang mit der Eintreibung für Risikopositionen und dem Ausfall der entsprechenden Gegenpartei vor dem Zeitpunkt des Ausfalls wesentliche direkte oder indirekte Kosten entstanden sind, sollten die Institute diese Kosten in die LGD-Schätzung einbeziehen, es sei denn, es ist mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt: - (a) diese Kosten sind eindeutig in dem zum Zeitpunkt des Ausfalls ausstehenden Betrag der Verbindlichkeit berücksichtigt;
- (b) diese Kosten sind mit dem vorherigen Ausfall des gleichen Schuldners verbunden, der nicht als mehrfacher Ausfall gemäß Absatz 101 betrachtet wird.
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145. Die direkten Kosten sollten ausgelagerte Inkassodienste, Prozess- und Gerichtskosten, die …
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Die direkten Kosten sollten ausgelagerte Inkassodienste, Prozess- und Gerichtskosten, die Kosten von Absicherungen und Versicherungen sowie alle sonstigen Kosten, die direkt mit der Eintreibung für eine bestimmte Risikoposition verbunden sind, umfassen. Die Institute sollten alle direkten Kosten als wesentlich betrachten.
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146. Die indirekten Kosten sollten alle Kosten, die sich aus der Durchführung des Prozesses der …
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Die indirekten Kosten sollten alle Kosten, die sich aus der Durchführung des Prozesses der Sicherheitenverwertung und Einbringung ergeben, die gesamten Kosten für ausgelagerte Inkassodienste, die nicht als direkte Kosten einbezogen wurden, sowie alle sonstigen Kosten in Verbindung mit der Eintreibung für ausgefallene Risikopositionen, die nicht direkt der Eintreibung für eine bestimmten Risikoposition zugeschrieben werden können, umfassen. Die Institute sollten einen angemessenen Prozentsatz der sonstigen laufenden Kosten, wie Gemeinkosten des Instituts im Zusammenhang mit den Prozess der Sicherheitenverwertung und Einbringung, in ihre Schätzung der indirekten Kosten einbeziehen, es sei denn, sie können darlegen, dass diese Kosten unwesentlich sind. 6.3.2 Langfristiger Durchschnitt der LGD
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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