+153. Für die Zwecke von Artikel 181 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollten …
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153. Für die Zwecke von Artikel 181 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollten …
Für die Zwecke von Artikel 181 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollten die Institute in Bezug auf die Verwendung aller Ausfälle, die während des historischen Beobachtungszeitraums innerhalb der Datenquellen für die LGD-Schätzung beobachtet wurden, sicherstellen, dass die relevanten Informationen aus nicht abgeschlossenen Prozessen der Sicherheitenverwertung und Einbringung auf konservative Art und Weise berücksichtigt werden. Die LGD-Schätzung sollte auf dem langfristigen Durchschnitt der LGD beruhen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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