+153. Für die Zwecke von Artikel 181 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollten …

153. Für die Zwecke von Artikel 181 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollten …

Für die Zwecke von Artikel 181 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollten die Institute in Bezug auf die Verwendung aller Ausfälle, die während des historischen Beobachtungszeitraums innerhalb der Datenquellen für die LGD-Schätzung beobachtet wurden, sicherstellen, dass die relevanten Informationen aus nicht abgeschlossenen Prozessen der Sicherheitenverwertung und Einbringung auf konservative Art und Weise berücksichtigt werden. Die LGD-Schätzung sollte auf dem langfristigen Durchschnitt der LGD beruhen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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