+160. Wenn die Institute feststellen, dass sie Gewinne aus ihren Ausfallbeobachtungen realisiert …
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160. Wenn die Institute feststellen, dass sie Gewinne aus ihren Ausfallbeobachtungen realisiert …
Wenn die Institute feststellen, dass sie Gewinne aus ihren Ausfallbeobachtungen realisiert haben, sollte die tatsächliche LGD für diese Beobachtungen zum Zweck der Berechnung des beobachteten Durchschnitts der LGD sowie für die Schätzung des langfristigen Durchschnitts der LGD Null betragen. Die Institute können die Informationen über die tatsächlichen LGD vor der Anwendung dieser Untergrenze im Prozess der Modellentwicklung zum Zweck der Risikodifferenzierung verwenden. 6.3.3 Kalibrierung auf den langfristigen Durchschnitt der LGD
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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