+165. Institute, die gemäß Artikel 143 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 die Erlaubnis zur …

165. Institute, die gemäß Artikel 143 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 die Erlaubnis zur …

Institute, die gemäß Artikel 143 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 die Erlaubnis zur Verwendung eigener Schätzungen der LGD erhalten haben, sollten im Anwendungsbereich des Ratingsystems, das Gegenstand dieser Erlaubnis ist, jeder ausgefallenen Risikoposition einen Schätzwert der EL BE und einen Schätzwert der LGD in-default zuordnen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/