+7.1 General requirements specific to EL BE and LGD in-default estimation
---+165. Institute, die gemäß Artikel 143 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 die Erlaubnis zur …
---+166. Die Institute sollten für jede Fazilitäts-Ratingstufe der gesonderten Risikoeinstufungsskala …
---+167. Für die Zwecke der Schätzung der EL BE und der LGD in-default und soweit in diesem Kapitel …
---+168. Die Institute sollten alle relevanten Informationen aus dem Zeitraum nach Ausfall zeitnah in …
---+169. Die Institute sollten Situationen, in denen Schätzwerte der LGD in-default kurz nach dem …
---+170. Gemäß Buchstabe b bzw. Buchstabe c von Artikel 185 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollten …
---+171. Für die Schätzung der EL BE und der LGD in-default sollten die Institute Stichtage festlegen …
---+172. Jeder der Stichtage gemäß Absatz 171 könnte einer der folgenden sein: (a) eine bestimmte …
---+173. Für die Schätzung der EL BE und der LGD in-default sollten dieselben ausgefallenen …
---+174. Die Institute sollten mögliche Änderungen der Verwertungs- und Einbringungsmuster und der …
---+175. Für die Schätzung der EL BE und der LGD in-default sollten die Institute denselben RDS gemäß …

7.1 General requirements specific to EL BE and LGD in-default estimation

7.1.1 Estimation methodologies for EL BE and LGD in-default

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
165. Institute, die gemäß Artikel 143 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 die Erlaubnis zur …

Institute, die gemäß Artikel 143 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 die Erlaubnis zur Verwendung eigener Schätzungen der LGD erhalten haben, sollten im Anwendungsbereich des Ratingsystems, das Gegenstand dieser Erlaubnis ist, jeder ausgefallenen Risikoposition einen Schätzwert der EL BE und einen Schätzwert der LGD in-default zuordnen.

166. Die Institute sollten für jede Fazilitäts-Ratingstufe der gesonderten Risikoeinstufungsskala …

Die Institute sollten für jede Fazilitäts-Ratingstufe der gesonderten Risikoeinstufungsskala für Fazilitäten oder für jeden Risikopool, die bzw. der im Rahmen des Ratingsystems verwendet wird, die EL BE und die LGD in-default schätzen.

167. Für die Zwecke der Schätzung der EL BE und der LGD in-default und soweit in diesem Kapitel …

Für die Zwecke der Schätzung der EL BE und der LGD in-default und soweit in diesem Kapitel nicht etwas anderes bestimmt ist, sollten die Institute die gleichen Schätzmethoden verwenden, die für die Schätzung der LGD für nicht ausgefallene Risikopositionen verwendet werden, wie in Kapitel 6 dargestellt.

168. Die Institute sollten alle relevanten Informationen aus dem Zeitraum nach Ausfall zeitnah in …

Die Institute sollten alle relevanten Informationen aus dem Zeitraum nach Ausfall zeitnah in ihren Schätzungen der EL BE und der LGD in-default berücksichtigen, insbesondere für den Fall, dass Ereignisse aus dem Prozess der Sicherheitenverwertung und Einbringung die Erwartungen bezüglich der Verwertung und Einbringung beeinträchtigen, welche den jüngsten Schätzwerten zugrunde liegen.

169. Die Institute sollten Situationen, in denen Schätzwerte der LGD in-default kurz nach dem …

Die Institute sollten Situationen, in denen Schätzwerte der LGD in-default kurz nach dem Ausfallzeitpunkt systematisch von den LGD-Schätzwerten unmittelbar vor dem Ausfallzeitpunkt für die Fazilitäts-Ratingstufe oder den Risikopool abweichen, bewerten und gebührend begründen, soweit sich diese Abweichungen nicht aus der Verwendung von Risikofaktoren ergeben, die erst ab dem Ausfallzeitpunkt anwendbar sind.

170. Gemäß Buchstabe b bzw. Buchstabe c von Artikel 185 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollten …

Gemäß Buchstabe b bzw. Buchstabe c von Artikel 185 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollten die Institute einen Rückvergleich und ein Benchmarking ihrer Schätzwerte der EL BE und der LGD in-default durchführen.

7.1.2 Stichtage

171. Für die Schätzung der EL BE und der LGD in-default sollten die Institute Stichtage festlegen …

Für die Schätzung der EL BE und der LGD in-default sollten die Institute Stichtage festlegen, um ausgefallene Risikopositionen gemäß den beobachteten Verwertungs- und Einbringungsmustern zu gruppieren. Diese Stichtage sollten im Rahmen der Schätzung der EL BE und der LGD in-default anstelle des Ausfallzeitpunkts verwendet werden. Zur Festlegung der Stichtage sollten die Institute nur Informationen über abgeschlossene Prozesse der Sicherheitenverwertung und Eintreibung verwenden und Kosten und Rückflüsse nur berücksichtigen, wenn diese bis zu dem Tag, an dem die Schätzung vorgenommen wird, beobachtet wurden.

172. Jeder der Stichtage gemäß Absatz 171 könnte einer der folgenden sein: (a) eine bestimmte …

Jeder der Stichtage gemäß Absatz 171 könnte einer der folgenden sein:

  • (a) eine bestimmte Anzahl an Tagen nach dem Ausfallzeitpunkt; diese Option wäre insbesondere geeignet, wenn sich die Schätzung auf ein Portfolio von Risikopositionen bezieht, das im Verlauf der Zeit ein gleichbleibendes Verwertungs- und Einbringungsmuster aufweist;
  • (b) ein maßgeblicher Zeitpunkt, der mit einem bestimmten Ereignis verbunden ist, an dem signifikante Brüche im Verwertungsprofil beobachtet werden; diese Option wäre insbesondere geeignet, wenn sich die Schätzung auf ein Portfolio von Risikopositionen bezieht, das Gegenstand erheblicher Änderungen der Verwertungs- und Einbringungsmuster in Verbindung mit bestimmten spezifischen Ereignissen ist, z. B. zum Zeitpunkt der Verwertung von Sicherheiten;
  • (c) jegliche Kombination der Fälle gemäß Buchstabe a und Buchstabe b, welche die Verwertungs- und Einbringungsmuster besser wiedergibt; diese Option wäre insbesondere geeignet, wenn sich die Schätzung auf ein Portfolio von Risikopositionen bezieht, das im Verlauf der Zeit eine gleichbleibendes Verwertungs-und Einbringungsmuster aufweist, für das jedoch um bestimmte spezifische Ereignisse herum Brüche im Verwertungs- und Einbringungsprofil beobachtet werden, z. B. bei der Eintreibung, und wenn die Stichtage nach diesen Ereignissen als eine bestimmte Anzahl von Tagen nach dem Verwertungs- oder Eintreibungsereignis und nicht nach dem Ausfallzeitpunkt bestimmt werden;
  • (d) gegebenenfalls kann der Stichtag jeden Wert zwischen Null und der Anzahl an Tagen bis zum Ende der Höchstdauer des Prozesses der Sicherheitenverwertung und Einbringung, welche das Institut für die Risikopositionsart festgesetzt hat, aufweisen.
173. Für die Schätzung der EL BE und der LGD in-default sollten dieselben ausgefallenen …

Für die Schätzung der EL BE und der LGD in-default sollten dieselben ausgefallenen Risikopositionen im RDS zu allen relevanten Stichtagen, die in dem Modell berücksichtigt werden, verwendet werden.

174. Die Institute sollten mögliche Änderungen der Verwertungs- und Einbringungsmuster und der …

Die Institute sollten mögliche Änderungen der Verwertungs- und Einbringungsmuster und der einschlägigen Richtlinien bezüglich der Sicherheitenverwertung und der Einbringung, welche sich möglicherweise auf die Schätzung der EL BE und der LGD in-default an jedem Stichtag auswirken könnten, regelmäßig überwachen.

7.1.3 Datenanforderungen für die Schätzung der EL BE und der LGD in-default

175. Für die Schätzung der EL BE und der LGD in-default sollten die Institute denselben RDS gemäß …

Für die Schätzung der EL BE und der LGD in-default sollten die Institute denselben RDS gemäß Abschnitt 6.1.2 verwenden, der durch jegliche relevanten Informationen ergänzt wird, die während des Prozesses der Sicherheitenverwertung und Einbringung und zu den jeweiligen Stichtagen beobachtet wurden, die gemäß den Absätzen 171 bis 174 bestimmt wurden. Die Institute sollten insbesondere zumindest die folgenden zusätzlichen Informationen verwenden:

  • (a) alle relevanten Faktoren, die für die Gruppierung von ausgefallenen Risikopositionen verwendet werden können, sowie alle relevanten Verlustfaktoren, einschließlich derjenigen, die nach dem Ausfallzeitpunkt und zu jedem Stichtag relevant werden könnten;
  • (b) den an jedem Stichtag ausstehenden Betrag;
  • (c) die Werte von Sicherheiten, die mit den ausgefallenen Verbindlichkeiten verbunden sind, sowie ihre Zeitpunkte der Bewertung nach dem Ausfallzeitpunkt.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/