+197. Für die Zwecke von Absatz 195(b) sollten die Institute sicherstellen, dass das Eintreten …
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197. Für die Zwecke von Absatz 195(b) sollten die Institute sicherstellen, dass das Eintreten …
Für die Zwecke von Absatz 195(b) sollten die Institute sicherstellen, dass das Eintreten jeglicher Auslöseereignisse gemäß Absatz 196 dazu führt, dass für die Berechnung von risikogewichteten Positionsbeträgen zusätzliche Konservativität in Bezug auf die Risikoparameter angewandt wird. Wenn mehr als ein Auslöseereignis eintritt, sollte die Schätzung konservativer sein. Die zusätzliche Konservativität in Bezug auf jedes Auslöseereignis sollte in einem angemessenen Verhältnis zur Unsicherheit der geschätzten Risikoparameter stehen, die der Auslöser einbringt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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