+212. Wenn die Berechnung für das gesamte nicht ausgefallene Portfolio gemäß Artikel 159 der …
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212. Wenn die Berechnung für das gesamte nicht ausgefallene Portfolio gemäß Artikel 159 der …
Wenn die Berechnung für das gesamte nicht ausgefallene Portfolio gemäß Artikel 159 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 einen IRB-Überschuss ergibt, können die Institute diesen IRB-Überschuss zur Deckung von IRB-Fehlbeträgen verwenden, die sich aus der Berechnung ergeben, die gemäß dem genannten Artikel für das gesamte ausgefallene Portfolio vorgenommen wurde.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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