+212. Wenn die Berechnung für das gesamte nicht ausgefallene Portfolio gemäß Artikel 159 der …

212. Wenn die Berechnung für das gesamte nicht ausgefallene Portfolio gemäß Artikel 159 der …

Wenn die Berechnung für das gesamte nicht ausgefallene Portfolio gemäß Artikel 159 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 einen IRB-Überschuss ergibt, können die Institute diesen IRB-Überschuss zur Deckung von IRB-Fehlbeträgen verwenden, die sich aus der Berechnung ergeben, die gemäß dem genannten Artikel für das gesamte ausgefallene Portfolio vorgenommen wurde.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/