+40. Hinsichtlich der internen Unternehmensführung und -kontrolle (Governance) gemäß den Artikeln 74 …

40. Hinsichtlich der internen Unternehmensführung und -kontrolle (Governance) gemäß den Artikeln 74 …

Hinsichtlich der internen Unternehmensführung und -kontrolle (Governance) gemäß den Artikeln 74 und 88 der Richtlinie 2013/36/EU, sollten Institute in Bezug auf das IRRBB Folgendes sicherstellen:

  • (a) dass ihr Leitungsorgan die oberste Verantwortung für die Aufsicht über das Rahmenkonzept für das IRRBB-Management und die Risikobereitschaft sowie die Höhe, die Arten und die Verteilung des internen Kapitals für eine angemessene Risikodeckung trägt. Das Leitungsorgan sollte die allgemeine IRRBB-Strategie des Instituts festlegen und die entsprechenden Strategien und Verfahren genehmigen. Das Leitungsorgan hat allerdings die Möglichkeit, die Überwachung und Steuerung des IRRBB unter den in Absatz 41 genannten Voraussetzungen an die höhere Führungsebene, einzelne Fachleute oder einen Ausschuss für das Aktiv-Passiv-Management zu delegieren;
  • (b) dass sie über ein Rahmenkonzept für das IRRBB-Management verfügen, das klare Zuständigkeiten vorgibt und ein System mit Grenzwerten sowie Strategien, Verfahren und interne Kontrollen (einschließlich einer regelmäßigen unabhängigen Überprüfung und Bewertung der Wirksamkeit des Rahmenkonzepts) umfasst.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/