+42. Institute sollten für entsprechende Regelungen und Verfahren sorgen, damit das Leitungsorgan …
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42. Institute sollten für entsprechende Regelungen und Verfahren sorgen, damit das Leitungsorgan …
Institute sollten für entsprechende Regelungen und Verfahren sorgen, damit das Leitungsorgan Aufgaben hinsichtlich der Überwachung oder Steuerung des IRRBB übertragen kann, und zwar insbesondere in Bezug auf Folgendes: - (a) Personen oder Ausschüsse, denen Aufgaben des Leitungsorgans übertragen werden, damit sie Strategien und Methoden für das IRRBB-Management entwickeln, wie z. B. höhere Führungskräfte, Experten oder ein Asset Liability Committee (ALCO), sollten benannt werden und vom Leitungsorgan klare Zielvorgaben erhalten.
- (b) Das Leitungsorgan sollte dafür sorgen, dass die Zuständigkeiten im Rahmen des IRRBB-Risikomanagementprozesses angemessen voneinander getrennt sind. Die Funktionen zur Ermittlung, Messung, Überwachung und Kontrolle des IRRBB sollten klar definierte Aufgaben haben, von den Funktionen zur Übernahme von IRRBB-Risiken unabhängig sein und die IRRBB-Risikopositionen direkt dem Leitungsorgan oder seinen Beauftragten melden.
- (c) Das Institut sollte sicherstellen, dass die Beauftragten des Leitungsorgans gegenüber den Einheiten, die für die Übernahme von IRRBB-Risiken verantwortlich sind, über klar definierte Weisungsbefugnisse verfügen. Der Kommunikationskanal zur Übermittlung der Anweisungen der Beauftragten an diese Einheiten sollte eindeutig definiert sein.
- (d) Das Leitungsorgan sollte dafür sorgen, dass die Struktur des Instituts seinen Beauftragten die Wahrnehmung ihrer Aufgaben ermöglicht und eine wirksame Entscheidungsfindung und Governance erleichtert. Hierfür sollte in regelmäßigen Abständen ein ALCO zusammentreten, dessen Mitglieder aus allen wichtigen Abteilungen stammen, die mit dem IRRBB zu tun haben. Das Leitungsorgan sollte unterstützen, dass der IRRBB-Managementprozess sowohl zwischen seinen Mitgliedern und Beauftragten als auch zwischen seinen Beauftragten und anderen Personen im Institut diskutiert wird. Das Leitungsorgan sollte außerdem sicherstellen, dass die Überwachung des Risikos künftiger Geschäfte durch eine regelmäßige Kommunikation zwischen den Einheiten für Risikomanagement und strategische Planung erleichtert wird.
4.3.3 Risikobereitschaft und Grenzwerte
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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