+Gegenstand und Anwendungsbereich
---+5. Die vorliegenden Leitlinien sollen gemeinsame organisatorische Anforderungen, Methoden und …
---+6. Im Zusammenhang mit Gruppen gelten diese Leitlinien auch für Institute, die gemäß dem …
---+7. Die Begriffe „Institut“ und „institutsspezifisch“ beziehen sich auf ein Institut auf …

Gegenstand und Anwendungsbereich

Gegenstand und Anwendungsbereich

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
5. Die vorliegenden Leitlinien sollen gemeinsame organisatorische Anforderungen, Methoden und …

Die vorliegenden Leitlinien sollen gemeinsame organisatorische Anforderungen, Methoden und Verfahren für Stresstests bereitstellen, welche die Institute im Rahmen ihrer Risikomanagementverfahren unter Berücksichtigung der Kapitaladäquanz und des Risikomanagements durchführen („Stresstests der Institute“).

6. Im Zusammenhang mit Gruppen gelten diese Leitlinien auch für Institute, die gemäß dem …

Im Zusammenhang mit Gruppen gelten diese Leitlinien auch für Institute, die gemäß dem Anwendungsbereich eines bestimmten Stresstests und der Anwendungsebene gemäß den Artikeln 108 und 109 der Richtlinie 2013/36/EU an der Durchführung eines bestimmten Stresstests beteiligt sind.

7. Die Begriffe „Institut“ und „institutsspezifisch“ beziehen sich auf ein Institut auf …

Die Begriffe „Institut“ und „institutsspezifisch“ beziehen sich auf ein Institut auf Einzelinstitutsebene oder auf das Mutterinstitut in einem gegebenen Anwendungsbereich eines bestimmten Stresstests oder auf das Mutterinstitut in einem Mitgliedstaat oder auf das EU-Mutterinstitut auf der Grundlage der entsprechenden konsolidierten Lage gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 47 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/