+7. Die Begriffe „Institut“ und „institutsspezifisch“ beziehen sich auf ein Institut auf …
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7. Die Begriffe „Institut“ und „institutsspezifisch“ beziehen sich auf ein Institut auf …
Die Begriffe „Institut“ und „institutsspezifisch“ beziehen sich auf ein Institut auf Einzelinstitutsebene oder auf das Mutterinstitut in einem gegebenen Anwendungsbereich eines bestimmten Stresstests oder auf das Mutterinstitut in einem Mitgliedstaat oder auf das EU-Mutterinstitut auf der Grundlage der entsprechenden konsolidierten Lage gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 47 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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