+43. Die Institute sollten in der Lage sein, die Vollständigkeit der Risikodaten zu gewährleisten. …
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43. Die Institute sollten in der Lage sein, die Vollständigkeit der Risikodaten zu gewährleisten. …
Die Institute sollten in der Lage sein, die Vollständigkeit der Risikodaten zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sollten die Institute sicherstellen, dass Risikodaten auch außerbilanzielle Risiken vollständig erfassen und auf jeder Ebene des Instituts leicht zugänglich sind. Im Hinblick auf bestehende und potenzielle Risiken sollte die Wesentlichkeit berücksichtigt werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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