+198. Zulässige Maßnahmen der Geschäftsleitung unterliegen den Leitlinien und der Beurteilung der …

198. Zulässige Maßnahmen der Geschäftsleitung unterliegen den Leitlinien und der Beurteilung der …

Zulässige Maßnahmen der Geschäftsleitung unterliegen den Leitlinien und der Beurteilung der zuständigen Behörden und können Folgendes umfassen:

  • a) Überprüfung des internen Risikoappetits und der Risikolimits;
  • b) Überprüfung der Anwendung von Risikominderungstechniken;
  • c) Überarbeitung von Richtlinien, wie derjenigen, die sich auf die Liquidität und Finanzierung oder die Kapitaladäquanz beziehen;
  • d) Reduzierung der Ausschüttungen an Anteilseigner;
  • e) Änderungen der Gesamtstrategie, des Geschäftsplans und des Risikoappetits; und
  • f) Kapital- oder Mittelbeschaffung.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/