+198. Zulässige Maßnahmen der Geschäftsleitung unterliegen den Leitlinien und der Beurteilung der …
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198. Zulässige Maßnahmen der Geschäftsleitung unterliegen den Leitlinien und der Beurteilung der …
Zulässige Maßnahmen der Geschäftsleitung unterliegen den Leitlinien und der Beurteilung der zuständigen Behörden und können Folgendes umfassen: - a) Überprüfung des internen Risikoappetits und der Risikolimits;
- b) Überprüfung der Anwendung von Risikominderungstechniken;
- c) Überarbeitung von Richtlinien, wie derjenigen, die sich auf die Liquidität und Finanzierung oder die Kapitaladäquanz beziehen;
- d) Reduzierung der Ausschüttungen an Anteilseigner;
- e) Änderungen der Gesamtstrategie, des Geschäftsplans und des Risikoappetits; und
- f) Kapital- oder Mittelbeschaffung.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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