+4.8 Anwendung von Stresstest-Programmen
---+187. Im Rahmen des ICAAP und ILAAP sollten die Institute sicherstellen, dass sie über ausreichende …
---+188. Des Weiteren sollten die Institute anhand von Stresstests die Zuverlässigkeit ihrer …
---+189. Neben den allgemeinen Anforderungen für die Stresstest-Programme der Institute gemäß diesen …
---+190. ICAAP- und ILAAP-Stresstests sollten mit dem Risikoappetit und der Gesamtstrategie (d. h. …
---+191. Des Weiteren sollten die Institute im Rahmen ihrer ICAAP-Stresstests ihre Fähigkeit …
---+192. Wenn Solvenz-Stresstests für den Zweck eines ICAAP durchgeführt werden, sollten die Institute …
---+193. Aufsichtliche Stresstests, die gemäß Artikel 100 der Richtlinie 2013/36/EU durchgeführt …
---+194. Die Institute sollten glaubwürdige Maßnahmen der Geschäftsleitung ermitteln, die sich auf die …
---+195. Die Institute sollten ein breites Spektrum an Maßnahmen der Geschäftsleitung (einschließlich …
---+196. Zur Beurteilung möglicher Reaktionen auf eine Stresssituation sollten die Institute ermitteln …
---+197. Die Institute sollten die qualitativen und quantitativen Auswirkungen des Stressszenarios vor …
---+198. Zulässige Maßnahmen der Geschäftsleitung unterliegen den Leitlinien und der Beurteilung der …
---+199. Nach Szenario differenzierte und an den Schweregrad des Szenarios angepasste erwartete …
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4.8 Anwendung von Stresstest-Programmen
4.8.1 Stresstests für ICAAP-/ILAAP-Zwecke
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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187. Im Rahmen des ICAAP und ILAAP sollten die Institute sicherstellen, dass sie über ausreichende …
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Im Rahmen des ICAAP und ILAAP sollten die Institute sicherstellen, dass sie über ausreichende Kapital- und Liquiditätsressourcen verfügen, um die Risiken abzudecken, denen die Institute ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten. Zudem sollten sie sicherstellen, dass die Kapital- und Liquiditätsressourcen im Verlauf des Konjunkturzyklus allen Einheiten eines Instituts angemessen zugewiesen werden. Diese Beurteilung sollte sich in den Kapital- und Liquiditätsplänen widerspiegeln, welche die Institute den zuständigen Behörden im Rahmen ihrer ICAAP- und ILAAP-Informationen sowie im Rahmen der Risikobewertung der Gruppe und der Liquiditätsprofile vorlegen sollten.
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188. Des Weiteren sollten die Institute anhand von Stresstests die Zuverlässigkeit ihrer …
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Des Weiteren sollten die Institute anhand von Stresstests die Zuverlässigkeit ihrer Kapitalpläne unter Stressbedingungen beurteilen, um sicherzustellen, dass sie die für sie geltenden Kapitalanforderungen erfüllen. Bei der Bewertung der Zuverlässigkeit der Kapitalpläne unter Stressbedingungen sollten der Schweregrad des Szenarios und die Eintrittswahrscheinlichkeit berücksichtigt werden. Die Institute sollten zudem die Zuverlässigkeit ihrer Liquiditätspläne überprüfen, um sicherzustellen, dass sie unter Stressbedingungen in der Lage sind, ihre Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu erfüllen. Die Institute sollten beurteilen, inwieweit Kapital- und Liquiditätsressourcen unter Stressbedingungen übertragen werden können, und sie sollten alle möglichen Hindernisse, einschließlich rechtlicher, organisatorischer und betrieblicher Hindernisse, berücksichtigen. Gegebenenfalls sollten die Institute berücksichtigen, dass bestimmte Elemente der Kapitalanforderungen sowie die Liquiditätspuffer unter Stressbedingungen verwendet werden können (z. B. Elemente der kombinierten Kapitalpufferanforderungen gemäß Titel VII Kapitel 4 der Richtlinie 2013/36/EU).
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189. Neben den allgemeinen Anforderungen für die Stresstest-Programme der Institute gemäß diesen …
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Neben den allgemeinen Anforderungen für die Stresstest-Programme der Institute gemäß diesen Leitlinien, sollten Stresstests, die für ICAAP-/ILAAP-Zwecke verwendet werden, die folgenden besonderen Anforderungen erfüllen: - a) Die Institute sollten alle wesentlichen Risikokategorien (und Unterkategorien) abdecken, denen die Institute hinsichtlich bilanzieller und außerbilanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Bezug auf alle wesentlichen Portfolios oder Sektoren/geografischen Bereiche, einschließlich relevanter strukturierter Einheiten, ausgesetzt sind;
- b) es sollte eine Reihe von Szenarien berücksichtigt werden, einschließlich mindestens eines adversen wirtschaftlichen Szenarios, das schwer, aber plausibel ist, wie ein schwerwiegender Wirtschaftsabschwung und/oder ein marktweiter und idiosynkratischer Liquiditätsschock;
- c) ICAAP- und ILAAP-Stresstests sollten anhand von umfassenden institutsweiten Stresstests durchgeführt werden und alle Einheiten widerspiegeln, für die ICAAP oder ILAAP erforderlich sind;
- d) ICAAP- und ILAAP-Stresstests sollten den gleichen Zeithorizont abdecken wie das ICAAP bzw. ILAAP des Instituts, und sie sollten mindestens so regelmäßig wie das ICAAP und das ILAAP aktualisiert werden; ICAAP-Stresstests sollten einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren abdecken.
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190. ICAAP- und ILAAP-Stresstests sollten mit dem Risikoappetit und der Gesamtstrategie (d. h. …
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ICAAP- und ILAAP-Stresstests sollten mit dem Risikoappetit und der Gesamtstrategie (d. h. einschließlich der Geschäftsstrategie) des Instituts im Einklang stehen. Die Institute sollten eine eindeutige Verbindung zwischen ihrem Risikoappetit, ihrer Geschäftsstrategie und ihren ICAAP- und ILAAP-Stresstests aufzeigen. Insbesondere sollten die Institute ihre Kapital- und Liquiditätspläne, sowie die gesamte interne Kapitalplanung, einschließlich Management-Kapitalpuffern, die mit ihrem angegebenen Risikoappetit und Strategie im Einklang stehen, sowie den gesamten internen Kapitalbedarf beurteilen. Zudem sollten sie ihre Liquiditätspositionen nach der Verwendung von Liquiditätspuffern wieder aufbauen, um ihre Verbindlichkeiten in einer Stressphase erfüllen zu können.
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191. Des Weiteren sollten die Institute im Rahmen ihrer ICAAP-Stresstests ihre Fähigkeit …
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Des Weiteren sollten die Institute im Rahmen ihrer ICAAP-Stresstests ihre Fähigkeit beurteilen, unter Stressbedingungen über den geltenden regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen (z. B. Summe der SREP-Kapitalanforderungen - TSCR) zu bleiben.
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192. Wenn Solvenz-Stresstests für den Zweck eines ICAAP durchgeführt werden, sollten die Institute …
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Wenn Solvenz-Stresstests für den Zweck eines ICAAP durchgeführt werden, sollten die Institute zudem die Auswirkungen von Szenarien auf die Verschuldungsquote des Instituts sowie auf berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, die für die Zwecke der Mindestanforderungen an berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) gehalten werden, einbeziehen.
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193. Aufsichtliche Stresstests, die gemäß Artikel 100 der Richtlinie 2013/36/EU durchgeführt …
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Aufsichtliche Stresstests, die gemäß Artikel 100 der Richtlinie 2013/36/EU durchgeführt werden, oder die Szenarien oder Annahmen, die einem Institut infolge von aufsichtlichen Prüfungen und Beurteilungen der Stresstests der Institute vorgeschrieben werden, sollten nicht so ausgelegt werden, dass dadurch die Pflichten des Instituts ersetzt werden, im Rahmen ihrer ICAAP und ILAAP Stresstests durchzuführen. 4.8.2 Maßnahmen der Geschäftsleitung
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194. Die Institute sollten glaubwürdige Maßnahmen der Geschäftsleitung ermitteln, die sich auf die …
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Die Institute sollten glaubwürdige Maßnahmen der Geschäftsleitung ermitteln, die sich auf die Ergebnisse von Stresstests beziehen und darauf ausgerichtet sind, über das gesamte Stressszenario ihre fortlaufende Solvenz sicherzustellen.
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195. Die Institute sollten ein breites Spektrum an Maßnahmen der Geschäftsleitung (einschließlich …
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Die Institute sollten ein breites Spektrum an Maßnahmen der Geschäftsleitung (einschließlich im Rahmen von Liquiditätsnotfallplänen) im Hinblick auf eine Reihe von plausiblen Stressbedingungen mit einem Schwerpunkt auf mindestens einem schweren, aber plausiblen Szenario berücksichtigen.
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196. Zur Beurteilung möglicher Reaktionen auf eine Stresssituation sollten die Institute ermitteln …
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Zur Beurteilung möglicher Reaktionen auf eine Stresssituation sollten die Institute ermitteln, welche glaubwürdigen Maßnahmen am wichtigsten sind und wann sie diese ergreifen müssten. Die Institute sollten berücksichtigen, dass einige Maßnahmen der Geschäftsleitung unverzüglich erforderlich sind und andere vom Eintritt bestimmter Ereignisse abhängig sind. In diesem Fall sollten vorab eindeutig definierte Auslöser für Maßnahmen ermittelt werden. Maßnahmen der Geschäftsleitung sollten mit den angegebenen Strategien und Richtlinien im Einklang stehen, z. B. im Zusammenhang mit der angegebenen Dividendenpolitik7 . Die Institute sollten im Hinblick auf ihre Fähigkeit, risikomindernde Maßnahmen der Geschäftsleitung zu ergreifen, einen konservativen Ansatz wählen und die möglichen Auswirkungen der Stressszenarien auf andere Märkte berücksichtigen.
7 Siehe z. B. Artikel 141 CRD (ausschüttungsfähiger Höchstbetrag).
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197. Die Institute sollten die qualitativen und quantitativen Auswirkungen des Stressszenarios vor …
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Die Institute sollten die qualitativen und quantitativen Auswirkungen des Stressszenarios vor und nach risikomindernden Maßnahmen der Geschäftsleitung erläutern. Die Auswirkungen vor Maßnahmen der Geschäftsleitung sollten Annahmen bezüglich der Strategie, des Wachstums und der damit verbundenen Einnahmen umfassen, jedoch Maßnahmen der Geschäftsleitung ausnehmen, die für den Fall eines Stressereignisses nicht möglich wären, wie die Abwicklung eines Geschäftsfelds oder die Kapitalaufnahme.
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198. Zulässige Maßnahmen der Geschäftsleitung unterliegen den Leitlinien und der Beurteilung der …
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Zulässige Maßnahmen der Geschäftsleitung unterliegen den Leitlinien und der Beurteilung der zuständigen Behörden und können Folgendes umfassen: - a) Überprüfung des internen Risikoappetits und der Risikolimits;
- b) Überprüfung der Anwendung von Risikominderungstechniken;
- c) Überarbeitung von Richtlinien, wie derjenigen, die sich auf die Liquidität und Finanzierung oder die Kapitaladäquanz beziehen;
- d) Reduzierung der Ausschüttungen an Anteilseigner;
- e) Änderungen der Gesamtstrategie, des Geschäftsplans und des Risikoappetits; und
- f) Kapital- oder Mittelbeschaffung.
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199. Nach Szenario differenzierte und an den Schweregrad des Szenarios angepasste erwartete …
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Nach Szenario differenzierte und an den Schweregrad des Szenarios angepasste erwartete Maßnahmen der Geschäftsleitung sollten dokumentiert werden. Die Institute sollten die geringere Effizienz infolge von sehr schweren Stresssituationen berücksichtigen. In den ICAAP- und ILAAP-Informationen, die sie den zuständigen Behörden vorlegen müssen, sollten die Institute auch die Maßnahmen der Geschäftsleitung erläutern, die auf der Grundlage von Stresstestergebnissen bereits ergriffen wurden.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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