+9. Alle Abschnitte dieser Leitlinien gelten für alle Risikopositionen, die unter die …

9. Alle Abschnitte dieser Leitlinien gelten für alle Risikopositionen, die unter die …

Alle Abschnitte dieser Leitlinien gelten für alle Risikopositionen, die unter die Begriffsbestimmungen von „notleidenden Risikopositionen“ und „gestundeten Risikopositionen“ im Sinne von Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission fallen.3


3 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission vom 16. April 2014 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die aufsichtlichen Meldungen der Institute gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, (ABl. L 191, 28.6.2014, S. 1).

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/