+9. Alle Abschnitte dieser Leitlinien gelten für alle Risikopositionen, die unter die …
|
9. Alle Abschnitte dieser Leitlinien gelten für alle Risikopositionen, die unter die …
Alle Abschnitte dieser Leitlinien gelten für alle Risikopositionen, die unter die Begriffsbestimmungen von „notleidenden Risikopositionen“ und „gestundeten Risikopositionen“ im Sinne von Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission fallen.3
3 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission vom 16. April 2014 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die aufsichtlichen Meldungen der Institute gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, (ABl. L 191, 28.6.2014, S. 1).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|