+43. Die Kreditinstitute sollten die Zielwerte wie folgt festlegen: a) nach Zeithorizonten …

43. Die Kreditinstitute sollten die Zielwerte wie folgt festlegen: a) nach Zeithorizonten …

Die Kreditinstitute sollten die Zielwerte wie folgt festlegen:

  • a) nach Zeithorizonten (kurzfristig (ungefähr ein Jahr), mittelfristig (ungefähr drei Jahre) und gegebenenfalls langfristig);
  • b) nach Hauptportfolios (z. B. Privatkundengeschäft – grundpfandrechtlich besicherte Kredite, Privatkundengeschäft – Verbraucher, Privatkundengeschäft, kleine und mittlere Unternehmen, große Unternehmen, Gewerbeimmobilien);
  • c) nach Umsetzungsoptionen (z. B. Barerlöse aus der Haltestrategie, Inbesitznahme von Sicherheiten, Erlöse aus Gerichtsverfahren, Einnahmen aus NPE-Verkäufen oder Abschreibungen).

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/