+43. Die Kreditinstitute sollten die Zielwerte wie folgt festlegen: a) nach Zeithorizonten …
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43. Die Kreditinstitute sollten die Zielwerte wie folgt festlegen: a) nach Zeithorizonten …
Die Kreditinstitute sollten die Zielwerte wie folgt festlegen: - a) nach Zeithorizonten (kurzfristig (ungefähr ein Jahr), mittelfristig (ungefähr drei Jahre) und gegebenenfalls langfristig);
- b) nach Hauptportfolios (z. B. Privatkundengeschäft – grundpfandrechtlich besicherte Kredite, Privatkundengeschäft – Verbraucher, Privatkundengeschäft, kleine und mittlere Unternehmen, große Unternehmen, Gewerbeimmobilien);
- c) nach Umsetzungsoptionen (z. B. Barerlöse aus der Haltestrategie, Inbesitznahme von Sicherheiten, Erlöse aus Gerichtsverfahren, Einnahmen aus NPE-Verkäufen oder Abschreibungen).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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