+112. Bei ihren Überwachungsmaßnahmen sollten die Kreditinstitute interne Informationen (z. B. aus …

112. Bei ihren Überwachungsmaßnahmen sollten die Kreditinstitute interne Informationen (z. B. aus …

Bei ihren Überwachungsmaßnahmen sollten die Kreditinstitute interne Informationen (z. B. aus internen Scoring-Systemen) und externe Informationen (z. B. von Ratingagenturen, Auskunfteien, spezialisierten sektorbezogenen Recherchen oder gesamtwirtschaftlichen Indikatoren für bestimmte geografische Regionen) nutzen und sich auf einen bestimmten Beobachtungszeitpunkt oder -zeitraum beziehen. Anhang 3 enthält Beispiele für solche internen und externen Informationen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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