+112. Bei ihren Überwachungsmaßnahmen sollten die Kreditinstitute interne Informationen (z. B. aus …
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112. Bei ihren Überwachungsmaßnahmen sollten die Kreditinstitute interne Informationen (z. B. aus …
Bei ihren Überwachungsmaßnahmen sollten die Kreditinstitute interne Informationen (z. B. aus internen Scoring-Systemen) und externe Informationen (z. B. von Ratingagenturen, Auskunfteien, spezialisierten sektorbezogenen Recherchen oder gesamtwirtschaftlichen Indikatoren für bestimmte geografische Regionen) nutzen und sich auf einen bestimmten Beobachtungszeitpunkt oder -zeitraum beziehen. Anhang 3 enthält Beispiele für solche internen und externen Informationen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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