+114. Zur Abwendung oder Begrenzung der Auswirkungen der notleidenden Risikopositionen sollten die …
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114. Zur Abwendung oder Begrenzung der Auswirkungen der notleidenden Risikopositionen sollten die …
Zur Abwendung oder Begrenzung der Auswirkungen der notleidenden Risikopositionen sollten die Kreditinstitute die Möglichkeiten zur Gewährung von Stundungsmaßnahmen abwägen. Die Kreditinstitute sollten zwei Aspekte der Stundungsmaßnahmen überwachen: die Effizienz und die Wirksamkeit. Abschnitt 7 legt die Anforderungen für die Anwendung von Stundungsmaßnahmen fest.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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