+118. Die Kreditinstitute sollten bei Gerichtsverfahren und Inbesitznahmen die Volumina und …
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118. Die Kreditinstitute sollten bei Gerichtsverfahren und Inbesitznahmen die Volumina und …
Die Kreditinstitute sollten bei Gerichtsverfahren und Inbesitznahmen die Volumina und Erlösquoten überwachen. Die diesbezüglich erreichten Zahlen sollten definierten Zielwerten für die Zahl der Monate/Jahre und den Verlust für das Institut gegenübergestellt werden. Von den Instituten wird erwartet, dass sie zur Überwachung der tatsächlichen Verlustquote historische Zeitreihen für jedes Kreditportfolio erstellen, um die Annahmen für Wertminderungsprüfungen und Stresstests zu untermauern.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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