+128. Die Kreditinstitute sollten Stundungsmaßnahmen mit einer Dauer von weniger als zwei Jahren …

128. Die Kreditinstitute sollten Stundungsmaßnahmen mit einer Dauer von weniger als zwei Jahren …

Die Kreditinstitute sollten Stundungsmaßnahmen mit einer Dauer von weniger als zwei Jahren (ein Jahr bei Projektfinanzierungen und dem Bau von Gewerbeimmobilien) anwenden, wenn diese Maßnahmen nicht die Bereinigung der ausstehenden Rückstände unterstützen, es sei denn, diese Maßnahmen werden mit Stundungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren kombiniert.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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