+150. Für die Durchführung von Stundungsmaßnahmen sollten die Kreditinstitute in der Lage sein …
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150. Für die Durchführung von Stundungsmaßnahmen sollten die Kreditinstitute in der Lage sein …
Für die Durchführung von Stundungsmaßnahmen sollten die Kreditinstitute in der Lage sein, frühzeitig Anzeichen möglicher künftiger finanzieller Schwierigkeiten zu erkennen. Zu diesem Zweck sollte die Beurteilung der finanziellen Lage des Kreditnehmers sich nicht auf Risikopositionen mit offensichtlichen Anzeichen für finanzielle Schwierigkeiten beschränken. Eine Beurteilung von finanziellen Schwierigkeiten sollte auch für Risikopositionen durchgeführt werden, bei denen der Kreditnehmer keine offensichtlichen finanziellen Schwierigkeiten hat, aber für die sich die Marktbedingungen erheblich auf eine Weise geändert haben, die sich auf die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers auswirken könnte (z. B. bei endfälligen Darlehen, deren Rückzahlung von der Veräußerung von Immobilien abhängt oder bei Fremdwährungskrediten).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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