+158. Die von den Kreditinstituten eingeführten Richtlinien zur Neueinstufung von notleidenden …

158. Die von den Kreditinstituten eingeführten Richtlinien zur Neueinstufung von notleidenden …

Die von den Kreditinstituten eingeführten Richtlinien zur Neueinstufung von notleidenden gestundeten Risikopositionen sollten Verfahren zur Ausräumung von Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit des Kreditnehmers festlegen, die für die Zeit nach der Stundung ausgehandelten Konditionen, gemäß Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission, zu erfüllen. Diese Richtlinien sollten Kriterien in Bezug auf die während des mindestens einjährigen Gesundungszeitraums geleisteten Zahlungen enthalten und Kriterien definieren, nach denen ein Kreditnehmer in der Lage ist, die für die Zeit nach der Stundung ausgehandelten Konditionen zu erfüllen (sodass eine vollständige Rückzahlung der Schulden wahrscheinlich ist), ohne dass Sicherheiten verwertet werden müssen, wobei dies mindestens durch den Nachweis einer nicht unerheblichen Zahlung zur Tilgung des Kreditbetrags erfolgt. Diese Richtlinien sollten sowohl Zahlungen des Kreditbetrags als auch der Zinsen vorsehen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/