+174. Die Kreditinstitute sollten solide Richtlinien, Verfahren und Kontrollen für die Beurteilung …

174. Die Kreditinstitute sollten solide Richtlinien, Verfahren und Kontrollen für die Beurteilung …

Die Kreditinstitute sollten solide Richtlinien, Verfahren und Kontrollen für die Beurteilung und Bemessung von Wertberichtigungen und Abschreibungen bei notleidenden Risikopositionen in Übereinstimmung mit den EBA-Leitlinien zur Kreditrisikomanagementpraxis und zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste einführen, dokumentieren und einhalten. Die Kreditinstitute sollten Rückvergleiche (Back-Testing) zwischen ihren Schätzungen zu Wertberichtigungen und den tatsächlich eingetretenen Verlusten durchführen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/