+174. Die Kreditinstitute sollten solide Richtlinien, Verfahren und Kontrollen für die Beurteilung …
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174. Die Kreditinstitute sollten solide Richtlinien, Verfahren und Kontrollen für die Beurteilung …
Die Kreditinstitute sollten solide Richtlinien, Verfahren und Kontrollen für die Beurteilung und Bemessung von Wertberichtigungen und Abschreibungen bei notleidenden Risikopositionen in Übereinstimmung mit den EBA-Leitlinien zur Kreditrisikomanagementpraxis und zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste einführen, dokumentieren und einhalten. Die Kreditinstitute sollten Rückvergleiche (Back-Testing) zwischen ihren Schätzungen zu Wertberichtigungen und den tatsächlich eingetretenen Verlusten durchführen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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